NEUER WIRBELSÄULENGYMNASTIK-KURS!!!

Ab 09.10.2023 um 12:20 Uhr starten wir in unserem Kursraum mit einen wöchentlichen Wirbelsäulengymnastikkurs.

Unter dem Motto „Rücken-Aktiv – gezieltes Krafttraining für Rücken und Rumpf“ werden in den jeweils 55-minütigen Kurseinheiten Rumpfmuskeln gekräftigt und damit stabilisiert. Auch Koordinationsübungen und die Themen Mobilisation und Beweglichkeit werden im Kurs umgesetzt.

Geeignet ist der Kurs für Alle, auch diejenigen, die schon Bewegungseinschränkungen im Bereich von Rücken und Rumpf haben. Außerdem sollten Sie schon erste Erfahrungen mit Wirbelsäulenübungen gemacht haben und sicher Lagewechsel (Stand – Sitz – Boden) durchführen, sowie stabil auf einem Pezziball sitzen und sich bewegen können.

Der Kurs dauert insgesamt 10 Wochen und ist als Präventionskurs von den gesetzlichen Krankenkassen zertifiziert. Das bedeutet, die Kursgebühr wird Ihnen von den Krankenkassen in der Regel anteilig erstattet.

Falls Sie weitere Rückfragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Physio-Team

Änderungen der Coronaverordnung des Bundeslandes Hessen zum 23.11.2022

Zum 23.11.2022 hat das Bundesland Hessen die Pflicht zur Absonderung für positiv gestestete Personen aufgehoben. Anstelle dessen sind isolationsersetzende Maßnahmen, wie z.B. das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen oder bei einem Mindestabstand unter 1,5m getreten.


Wir als Physiotherapiepraxis gehören zu den Einrichtungen mit besonderer Verantwortung gegenüber vulnerablen Personengruppen. 
Darum gilt für Patient*innen, Besucher*innen und Angehörige ein Betretungsverbot für mindestens fünf Tage nach einem positiven Testergebnis, bzw. für 48 Stunden nach Symptomfreiheit (dann längstens 10 Tage).


Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen.


Sollten Sie Fragen hierzu oder zu anderen Punkten unseres Hygienekonzeptes haben, kontaktieren Sie uns gerne im Vorfeld Ihres Termins telefonisch oder per Mail.

Aktuelle Corona-Regelungen im Praxisalltag

Nachdem der „Herbst-Winter-Plan“ der Bundesregierung zum 01.10.2022 in Kraft getreten ist, gelten aktuell für Physiotherapiepraxen folgende Regelungen:

  • Für Patient*innen, Besucher*innen und Angehörige besteht innerhalb der Praxisräumlichkeiten die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt auch für die gesamte Behandlungszeit.
  • Es besteht keine Impf- oder Testpflicht für die Wahrnehmung physiotherapeutischer Leistungen. Auch Selbstzahlerleistungen unterliegen derzeit keinen derartigen Beschränkungen.

Nach wie vor bitten wir alle Patient*innen um einen verantwortungsvollen Umgang insbesondere in Krankheitsfällen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie Ihren Termin aufgrund von Symptomen oder positiv getesteten Angehörigen wahrnehmen können, oder sollten, kontaktieren Sie uns gerne im Vorfeld telefonisch oder per Mail. Wir beraten Sie gerne individuell und besprechen mögliche Alternativen.

Ihr Physio Hagen Team

Aktuelle Hygienerichtlinien für die physiotherapeutische Behandlung

Mit Wirkung zum 26.05.2022 sind von offizieller Seite nahezu alle Verpflichtungen zur Pandemiebekämpfung ausgelaufen.

Wir als Praxisteam sind uns unserer Verantwortung insbesondere im Kontakt mit Risikogruppen bewusst und haben darum für unseren Praxisalltag Maßnahmen festgelegt, um eine Ausbreitung oder Weitergabe von Infektionen auch zukünftig effektiv zu verhindern.

Hierfür orientieren wir uns an den Empfehlungen des RKI (Robert-Koch-Institut).

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Ihr Physio Hagen Team

Weitere Lockerungen der Coronaschutzverordnung in Hessen ab 04.03.2022

Heute tritt die nächste Stufe der Coronaschutzverordnung in Hessen in Kraft:


Trotz der Lockerungen bitten wir alle Patient*innen uns weiterhin umsichtig bei der Umsetzung unseres Hygienekonzepts zu unterstützen. Bitte gehen Sie vor allem bei Erkältungssymptomen und positiven Testergebnissen sensibel mit der Situation um und informieren Sie uns zeitnah, damit wir weitere Schritte einleiten können.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund.

Ihr Physio Hagen Team

Die neuen Regelungen des IfSG und ihre Auswirkungen auf den Praxisbetrieb

3G oder 2G? Was gilt denn nun für was?

In Hessen gilt für alle „körpernahen Dienstleistungen“ – und hierzu zählen insbesondere auch die physiotherapeutischen Tätigkeiten – landesweit die „2G-Regelung“. Das heißt: es muss ein Geimpft- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Zusätzlich dürfen Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest diese Dienstleistungen wahrnehmen.

Ausnahmen hiervon bilden die „medizinischen und hygienisch notwendigen“ Behandlungen. Liegt für die physiotherapeutische Behandlung also eine ärztliche Verordnung vor, gilt ab sofort die „3G-Regelung“ in Hessen. Auch wenn Sie uns bereits mündlich Ihren „G-Status“ mitgeteilt haben, bitten wir Sie zu Ihrem nächsten Termin in jedem Fall einen entsprechenden Nachweis (geimpft, genesen, getestet) mitzubringen. Ihren Geimpft- oder Genesenenstatus werden wir dann in unserer digitalen Patient*innenakte erfassen. Sind Sie weder geimpft, noch genesen, müssen Sie künftig vor jeder Behandlung einen Testnachweis vorlegen.

Als Testnachweise gelten:

  • Ein sog. „Schnelltest“ oder „Selbsttest“, der 
    1. vor Ort unter Aufsicht eines/einer unserer Mitarbeiter*innen durchgeführt wurde. Kommen Sie hierzu am Besten ca. 15-20 Minuten vor Ihrem eigentlichen Behandlungstermin und bringen einen eigenen Selbsttest mit.
    2. tagesaktuell von einem offiziellen Testzentrum vorgenommen oder überwacht wurde. In diesem Fall legen Sie uns bitte die entsprechende schriftliche Bestätigung des Testergebnisses vor.
  • ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
  • ein Testheft für Schuler*innen

Bitte beachten Sie: die Angabe einer am selben Tag durchgeführten betrieblichen Testung am Arbeitsplatz reicht nicht aus.

Gibt es noch weitere Änderungen?

In Hessen gilt außerdem während der gesamten Dauer des Aufenthaltes in den Räumen von Physiotherapiepraxen für Patient*innen, die älter als 15 Jahre sind, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil).

Falls Sie Rückfragen haben, oder unsicher sind, ob und welche Regelungen nun für Sie gelten, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail, wir beraten Sie gerne.

Ab 11.11.2021 gelten im Kreis Bergstraße erweiterte Corona-Regelungen

Leider überschlagen sich in den letzten Tagen die Meldungen zu immer neuen Rekorden bei der Entwicklung der Corona-Inzidenzen.

Ab morgen gelten auch in Hessen – und somit auch in unserem Kreis – erweitere Regelungen.

Für unseren Tätigkeitsbereich hat dies zwar keine einschneidenden Auswirkungen, trotzdem haben wir die aktuellen Vorgaben hier zur Übersicht kurz zusammengefasst.

Bleiben Sie gesund.

Aktuelle Vorgaben in der Physiotherapiepraxis

Ab heute gelten in Hessen neue/angepasste Regelungen zur Pandemiebekämpfung.

Für unsere Praxistätigkeit hat dies bisher keine nennenswerten Auswirkungen im Vergleich zum vorherigen Zeitraum.

Dennoch haben wir eine Übersicht mit den aktuell geltenden Bestimmungen zusammengestellt.

Bei Rückfragen oder Unsicherheiten stehen wir gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Das Physio Hagen Team

Aktuelle Vorgaben in der Physiotherapiepraxis

Liebe Patient*innen und Besucher*innen unserer Physiotherapiepraxen,

Am 20.08.2021 trat im Kreis Bergstraße die nächste Stufe des hessischen Eskalationskonzeptes in Kraft.

Doch was bedeutet das für die Behandlungen in unseren Praxen?

Anbei haben wir Ihnen eine kurze Übersicht zusammengestellt.

Wichtige Ergänzungen:

  • von der oben genannten Testpflicht für „Wellnessbehandlungen“ sind geimpfte und genesene Personen ausgenommen.
  • die Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch für geimpfte und genesene Personen und während des gesamten Aufenthaltes in den Praxisräumen.

Bei Fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit telefonisch oder per eMail zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr Physio Hagen Team